Gegenanzeige
Eine Situation, in der ein Arzneimittel überhaupt nicht angewendet werden darf.
Eine Gegenanzeige ist ein Zustand, ein Arzneimittel oder ein Umstand, unter dem ein Wirkstoff nicht gegeben werden darf, weil das Risiko den Nutzen eindeutig überwiegt. Eine absolute Gegenanzeige schließt das Arzneimittel vollständig aus — etwa Nitrate zusammen mit einem PDE5-Hemmer. Eine relative Gegenanzeige bedeutet, dass die Anwendung möglich bleibt, aber nur, wenn der erwartete Nutzen das zusätzliche Risiko rechtfertigt, in der Regel unter engmaschiger Kontrolle. Gegenanzeigen sind nicht dasselbe wie Nebenwirkungen: Eine Nebenwirkung kann eintreten, eine Gegenanzeige ist ein Grund, gar nicht erst zu beginnen.
Verwandte Begriffe
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