DutyPills.com
Antidepressiva

Zoloft mit Schmerzmitteln (Paracetamol, NSAR, ASS)

Schmerzmittel gehören zu den am häufigsten zusammen mit Zoloft (Sertraline) eingenommenen Arzneimitteln und werden oft begonnen, ohne den verordnenden Arzt zu informieren. Die meisten kurzzeitigen Kombinationen sind bei der üblichen Dosis von 25mg, 50mg, 100mg sicher, einige spezifische Wechselwirkungen zwischen Schmerzmitteln und Sertraline sind jedoch relevant und sollten nicht ignoriert werden.

Gängige Schmerzmittel und Zoloft

Paracetamol ist im Allgemeinen das sicherste Schmerzmittel in Kombination mit Zoloft, mit sehr wenigen dokumentierten Wechselwirkungen. NSAR (Ibuprofen, Naproxen, Diclofenac) können mit kardiovaskulär wirksamen Arzneimitteln interagieren und renale oder gastrointestinale Risiken von Sertraline verstärken. ASS hat ein NSAR-Profil und zusätzlich ein eigenes Blutungsrisiko. Opioide ergänzen die sedative Belastung vieler Wirkstoffe der Klasse Antidepressiva.

Praktische Empfehlungen

Gemäß der Fachinformation zu Sertraline ist die gelegentliche Anwendung von Schmerzmitteln in Standarddosis bei Zoloft in 25mg, 50mg, 100mg selten problematisch. Tägliche NSAR-Einnahme, hochdosierte ASS-Therapie oder jede Opioid-Kombination sollten vor Aufnahme in das Therapieschema mit Zoloft mit dem verordnenden Arzt oder Apotheker besprochen werden.

Häufig gestellte Fragen

Ist Paracetamol mit Zoloft sicher?

Paracetamol in üblichen Erwachsenendosen (≤3 g/Tag, Kurzkur) ist mit Zoloft in 25mg, 50mg, 100mg im Allgemeinen sicher. Aufgrund seines geringen Wechselwirkungsprofils ist es meist das Mittel der Wahl in Kombination mit chronischer Medikation.

Darf ich unter Zoloft Ibuprofen einnehmen?

Gelegentliches Ibuprofen bei akutem Schmerz ist mit Zoloft meist unproblematisch. Tägliche Anwendung, Einsatz bei älteren Patienten oder bei kardiovaskulärer bzw. renaler Erkrankung erfordert vor Aufnahme in das Sertraline-Schema eine pharmazeutische Prüfung.

More on Zoloft

Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich zu Referenz- und Bildungszwecken. Sie ersetzen nicht die Beratung durch qualifiziertes medizinisches Fachpersonal.