DutyPills.com
Antidepressiva

Cymbalta mit Schmerzmitteln (Paracetamol, NSAR, ASS)

Schmerzmittel gehören zu den am häufigsten zusammen mit Cymbalta (Duloxetine) eingenommenen Arzneimitteln und werden oft begonnen, ohne den verordnenden Arzt zu informieren. Die meisten kurzzeitigen Kombinationen sind bei der üblichen Dosis von 20mg, 30mg, 60mg sicher, einige spezifische Wechselwirkungen zwischen Schmerzmitteln und Duloxetine sind jedoch relevant und sollten nicht ignoriert werden.

Gängige Schmerzmittel und Cymbalta

Paracetamol ist im Allgemeinen das sicherste Schmerzmittel in Kombination mit Cymbalta, mit sehr wenigen dokumentierten Wechselwirkungen. NSAR (Ibuprofen, Naproxen, Diclofenac) können mit kardiovaskulär wirksamen Arzneimitteln interagieren und renale oder gastrointestinale Risiken von Duloxetine verstärken. ASS hat ein NSAR-Profil und zusätzlich ein eigenes Blutungsrisiko. Opioide ergänzen die sedative Belastung vieler Wirkstoffe der Klasse Antidepressiva.

Praktische Empfehlungen

Gemäß der Fachinformation zu Duloxetine ist die gelegentliche Anwendung von Schmerzmitteln in Standarddosis bei Cymbalta in 20mg, 30mg, 60mg selten problematisch. Tägliche NSAR-Einnahme, hochdosierte ASS-Therapie oder jede Opioid-Kombination sollten vor Aufnahme in das Therapieschema mit Cymbalta mit dem verordnenden Arzt oder Apotheker besprochen werden.

Häufig gestellte Fragen

Ist Paracetamol mit Cymbalta sicher?

Paracetamol in üblichen Erwachsenendosen (≤3 g/Tag, Kurzkur) ist mit Cymbalta in 20mg, 30mg, 60mg im Allgemeinen sicher. Aufgrund seines geringen Wechselwirkungsprofils ist es meist das Mittel der Wahl in Kombination mit chronischer Medikation.

Darf ich unter Cymbalta Ibuprofen einnehmen?

Gelegentliches Ibuprofen bei akutem Schmerz ist mit Cymbalta meist unproblematisch. Tägliche Anwendung, Einsatz bei älteren Patienten oder bei kardiovaskulärer bzw. renaler Erkrankung erfordert vor Aufnahme in das Duloxetine-Schema eine pharmazeutische Prüfung.

More on Cymbalta

Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich zu Referenz- und Bildungszwecken. Sie ersetzen nicht die Beratung durch qualifiziertes medizinisches Fachpersonal.