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Arzneimittel in Italien

Wie verschreibungspflichtige Arzneimittel in Italien reguliert, abgegeben und bezogen werden. Zuständige Behörde ist AIFA (Italienische Arzneimittelbehörde), Preise werden in EUR angegeben.

Zuständige Behörde
AIFA (Italienische Arzneimittelbehörde)
Währung
EUR

Verschreibungsregeln

Italien unterteilt Arzneimittel in Klasse A (überwiegend zulasten des nationalen Gesundheitsdienstes SSN), Klasse C (Selbstzahlung) sowie SOP- und OTC-Stufen. Rezepte werden von SSN-Ärztinnen und -Ärzten ausgestellt; das elektronische Rezept ist breit etabliert.

Apothekenpraxis

Italienische farmacie sind stark regulierte, unabhängige Betriebe mit ausgeprägter Tradition der pharmazeutischen Beratung. Parafarmacie dürfen rezeptfreie Produkte außerhalb des klassischen Apothekennetzes verkaufen.

Onlinebezug

Der Online-Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist in Italien nicht zulässig; AIFA-registrierte Online-Apotheken dürfen ausschließlich OTC-Präparate abgeben. Die Telemedizin im SSN wurde für chronische Erkrankungen ausgeweitet.

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