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Arzneimittel in die Schweiz

Wie verschreibungspflichtige Arzneimittel in die Schweiz reguliert, abgegeben und bezogen werden. Zuständige Behörde ist Swissmedic (Schweizerisches Heilmittelinstitut), Preise werden in CHF angegeben.

Zuständige Behörde
Swissmedic (Schweizerisches Heilmittelinstitut)
Währung
CHF

Verschreibungsregeln

Die Schweiz teilt Arzneimittel in die Kategorien A und B (rezeptpflichtig), C (Abgabe nach Fachberatung), D (rezeptfrei in Apotheken und Drogerien) sowie E (allgemeiner Verkauf) ein. Die Krankenversicherung übernimmt den Großteil der Verordnungskosten unter Berücksichtigung von Franchise und Selbstbehalt.

Apothekenpraxis

Schweizer Apotheken sind dicht verteilt und unterliegen strengen Zulassungsvorgaben; pharmazeutische Beratung gehört fest zur Abgabe. Drogerien sind eine schweizerische Besonderheit und verkaufen Arzneimittel der Kategorien D und E ohne pharmazeutisches Personal.

Onlinebezug

Die Online-Belieferung von Rezepten in der Schweiz wird kantonal reguliert; Swissmedic-zertifizierte Dienste bieten Tele-Verordnung. Die private Einfuhr ist auf kleine Mengen für den Eigengebrauch beschränkt und schließt einige kontrollierte Substanzen aus.

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Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich zu Referenz- und Bildungszwecken. Sie ersetzen nicht die Beratung durch qualifiziertes medizinisches Fachpersonal.