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Arzneimittel in Österreich

Wie verschreibungspflichtige Arzneimittel in Österreich reguliert, abgegeben und bezogen werden. Zuständige Behörde ist BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen), Preise werden in EUR angegeben.

Zuständige Behörde
BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen)
Währung
EUR

Verschreibungsregeln

Die Arzneimittelkategorien in Österreich folgen den EU-Regeln: rezeptpflichtig (verschreibungspflichtig) und rezeptfrei (OTC). Die gesetzliche Sozialversicherung übernimmt den Großteil der Verordnungskosten nach einer geringen Rezeptgebühr.

Apothekenpraxis

Österreichische Apotheken sind flächendeckend verteilt und an strenge Öffnungszeiten- und Bereitschaftsdienstregeln gebunden; nachts und an Feiertagen übernehmen Bereitschaftsapotheken die Versorgung. Pharmazeutische Beratung gehört wie im deutschen System fest zur Abgabe.

Onlinebezug

Der Online-Verkauf von OTC-Arzneimitteln ist in Österreich über BASG-registrierte Apotheken zulässig; sie sind am EU-weiten Sicherheitslogo erkennbar. Die Online-Belieferung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist stärker reguliert und folgt denselben Vorschriften wie die Vor-Ort-Abgabe.

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Die Informationen auf dieser Website dienen ausschließlich zu Referenz- und Bildungszwecken. Sie ersetzen nicht die Beratung durch qualifiziertes medizinisches Fachpersonal.