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Hormone und Empfängnisverhütung

Aut-idem-Substitution von Plan B durch ein Generikum

In vielen Ländern darf der Apotheker statt der Markenversion ein zugelassenes Generikum von Plan B (Levonorgestrel) abgeben — häufig automatisch oder sofern der Verordner nicht ausdrücklich widerspricht. Die Substitution ist reguliert, der Wirkstoff bleibt derselbe, und die praktischen Auswirkungen bei 1.5mg beschränken sich meist auf Preis, Hersteller und Tablettenaussehen.

Wie die Substitution funktioniert

Wenn das Rezept Plan B angibt, prüft der Apotheker die lokalen Regeln: in einigen Rechtsräumen ist die automatische Substitution durch das günstigste zugelassene Generikum die Voreinstellung, sofern der Arzt nicht „nicht ersetzen" vermerkt; in anderen muss die Patientin oder der Patient den Wechsel ausdrücklich annehmen oder ablehnen. Der Wirkstoff Levonorgestrel bleibt gleich, die Stärke bleibt gleich (1.5mg) und die klinische Wirkung ist im Mittel identisch. Der primäre Wirkmechanismus von Plan B ist die Verzögerung oder Verhinderung des Eisprungs, wenn es vor dem LH-Anstieg eingenommen wird.

Was nachgefragt werden kann

Nach lokaler Apothekenpraxis können Patienten die Marke meist auch dann verlangen, wenn das Generikum angeboten wird, und tragen die Preisdifferenz. Sie können den Apotheker auch nach dem konkret abgegebenen Generikum fragen — Hersteller, Herstellungsland und Hilfsstoffe — was bei bekannten Empfindlichkeiten besonders relevant ist. Der Apotheker ist die richtige Ansprechperson, um die Substitutionsregeln im jeweiligen Rechtsraum zu erläutern.

Häufig gestellte Fragen

Warum gibt mir die Apotheke eine andere Marke von Plan B?

Die Apotheke gibt ein zugelassenes Generikum von Levonorgestrel ab, das mit Plan B bioäquivalent ist. Lokale Substitutionsregeln und der Preisunterschied sind die üblichen Gründe. Wirkstoff und klinische Wirkung bei 1.5mg sind dieselben.

Kann ich das Generikum ablehnen und weiterhin Plan B erhalten?

In der Regel ja — in den meisten Rechtsräumen können Patienten die Preisdifferenz tragen und mit der Marke fortfahren. Der Apotheker bestätigt, ob die Ablehnung der Substitution lokal zulässig ist und wie groß die Kostendifferenz ausfällt.

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