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Generikum

Nachahmerpräparat eines Originals mit demselben Wirkstoff.

Ein Generikum enthält denselben Wirkstoff in derselben Stärke und Darreichungsform wie das Originalpräparat, dessen Patent abgelaufen ist. Für die Zulassung muss es Bioäquivalenz nachweisen — also den Wirkstoff in einer Geschwindigkeit und einem Ausmaß in den Blutkreislauf abgeben, die dem Original nahe genug kommen, um therapeutisch austauschbar zu sein. Generika können sich in Hilfsstoffen, Farbe, Form und Namen unterscheiden, was bei Hilfsstoffallergien gelegentlich eine Rolle spielt; der therapeutische Gehalt ist jedoch derselbe.

Verwandte Begriffe

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